Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

 

1.1       Der Vermieter vermietet an den Mieter die in der beigefügten verbindlichen

 

Buchungsbestätigung näher bezeichnete Unterkunft für die in der Bestätigung angeführten Zeit und angegebene Personenzahl.

 

1.2       Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.

 

1.3       Bei nicht zufrieden stellender Reinigung hat der Gast das Recht auf Nachbesserung, wenn er dies bei Ankunft unverzüglich vor Ort mitteilt.

 

1.4       Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Haustürschlüssel.

 

 

§ 2 Mietzeit, An-und Abreise

 

2.1       Das Mietobjekt wird für die Zeit, die in der verbindlichen Buchungsbestätigung genau

 

bezeichnet ist, an den Mieter vermietet.

 

2.2       Das Mietobjekt kann am Anreisetag  flexibel zwischen 16:00 und 20:00 Uhr

 

bezogen werden.

 

2.3       Frühere oder spätere Anreisezeit ist zuvor mit dem Eigentümer zu klären.

 

2.4       Am Abreisetag verlässt der Mieter das Ferienhaus besenrein und frei von Müll bis spätestens 10:00 Uhr. (Lebensmittel bitte ebenfalls entsorgen oder mitnehmen).

 

2.5       Der Mieter meldet sich bitte drei Tage vor Reiseantritt beim Vermieter und gibt an, zu welcher Uhrzeit er am Anreisetag anreisen wird, damit eine ordnungsgemäße Schlüsselübergabe vor Ort stattfinden kann.

 

 

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

 

3.1       Der komplette Mietpreis ist in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung konkret aufgeschlüsselt.

 

3.2       Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt aufgeräumt und Besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.

 

3.3       Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:

 

  • Die Anzahlung in Höhe von 50% ist innerhalb von 7 Tagen, nachdem der Gast dem Vermieter die Buchung offiziell bestätigt hat (schriftlich), auf das vom Vermieter im Buchungsauftrag benannte Konto zu zahlen.
  • Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt auf das gleiche Konto zu zahlen.
  • Sollte die Zeit zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung kürzer als 4 Wochen sein, ist der gesamte Betrag sofort zu entrichten.
  • Sollte die Zeit zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung kürzer als drei Tage sein, ist der gesamte Betrag bei Anreise in BAR zu entrichten.
  • Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
  • Eine Buchung gilt als Privat Mietvertrag: Es gilt jeweils der vereinbarte Gesamtpreis lt.Buchungsauftrag und Bestätigung. Ein Nichtantritt entbindet den Mieter nicht von seiner Zahlungspflicht. Es kann vom Mieter jedoch ein geeigneter Ersatzmieter gestellt werden, welcher den gebuchten Zeitraum übernimmt. Wir empfehlen jedem Mieter eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.

 Hinweis Coronasperre: Wenn eine Anreise wegen behördlicher Beherbergungssperre nicht möglich sein sollte, ist ein kostenloser Storno möglich und der Mieter erhält sein Geld zurück oder der Mieter erhält auf Wunsch einen Gutschein für seine geleistete Zahlung, mit 3-jähriger Gültigkeit ab des ursprünglich gebuchten Zeitraumes oder eine kostenfreie Umbuchung auf einen neuen, freien Zeitraum seiner Wahl.

 

Stornierungsbedingungen
20 %      ab Buchung (Bearbeitungsgebühr, ist immer fällig)
80 %      60 - 30 Tage vor Anreise
90 %     29 - 1 Tag vor Anreise
100 %   am Anreisetag und während des Aufenthaltes

 

§4 Haustiere

 

(Da auch Gäste ohne Hunde unsere Ferienobjekte mieten und sich jeder bei uns wohl fühlen soll, bitten wir Sie, folgende Regeln mit Ihrem Hund zu beachten.)

 

  • Tiere sind in den Betten, Wohnzimmercouch und Essbank NICHT gestattet. Ausnahme Couch: Dafür liegen im Haus Schutzlaken zum Überzug der Couch zur Verfügung
  • Es befinden sich Hundebetten und Decken im Haus, welche zur Nutzung für Haustiere gelten.
  • Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden
  • Es ist nicht gestattet, Haustiere im Ferienhaus, wie auch im Garten stundenlang allein zurück zu lassen.                                                                                                      
  • Der Garten ist kein Hundeklo. Der Mieter ist dazu angehalten Hinterlassenschaften des Haustieres unverzüglich zu entfernen und zu entsorgen.
  • Wir setzen voraus, dass Ihr(e) Haustier(e) entsprechend wohnungsgeeignet ist/ sind, also natürlich stubenrein ist/sind.
  • Hündinnen während der Läufigkeit und Welpen sind nicht gestattet

 

§ 5 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

  • Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln.
  • Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
  • Das Hüpfen in den Kinderbetten/Betten ist nicht gestattet.
  • Für verursachte Schäden haftet der Mieter und wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

Nutzung der sanitären Anlagen

  • Es ist unbedingt darauf zu achten, dass keine Entsorgung von Feuchttüchern, Abschminktüchern, Tampons, Binden oder Essensresten etc. im WC runter gespült werden!
  • Hunde NICHT in der Dusche abduschen.

Nutzungsbedingungen

 

  • Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
  • Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Bitte auch im Außenbereich die Lautstärke anpassen, da die Häuser in Wohngebieten stehen.
  • Der Mieter ist dazu angehalten mit Ressourcen wie Wasser, Strom und Gas sparsam umzugehen. Die Heizkörper sind bei geöffneten Fenstern oder Terrassentür auszuschalten. Bei auffällig übermäßigem Verbrauch behält sich der Vermieter eine Nachberechnung an den Mieter vor.
  •  Der Mieter ist dazu angehalten, das Haus täglich ausgiebig zu lüften. (Dauer: mind. 10Min. am Morgen + mind. 10. Min. am Abend). Dabei ist darauf zu achten, dass die Heizkörper während des Lüftens runter gedreht werden.
  •  Nach Benutzung des Bads/Dusche bitte ebenfalls lüften. Dabei ist darauf zu achten, dass die Heizkörper während des Lüftens runter gedreht werden.
  •  Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes,  des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt und Garten durch ihn oder ihn begleitende Personen oder Haustiere.
  •  Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen.
  •  Eventuelle vorgefundene Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  •  Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Hauses die Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln (dies gilt nicht im Winter) sowie Licht und technische Geräte auszuschalten
  • Der Gast ist selber dafür verantwortlich, auf das Wetter und die örtlichen Sturmwarnungen zu achten (Wetter-Apps) und ggf. Maßnahmen zur Sicherung der außenliegenden Gegenstände wie z.B. (aber nicht ausschließlich) Gartenmöbel, Schirme, Markisen, und dergleichen zu treffen! Der Vermieter haftet nicht bei etwaigen Schäden, die ducrh Versäumnis der Sicherung des o.g. Mobiliar bzw. Gegenstände entstehen.
  • In dem Ferienhaus gilt ein striktes Rauchverbot. Rauchen ist draußen natürlich gestattet. Aschenbecher sind vorhanden. Bei Nichtbeachtung wird die Kaution komplett einbehalten.
  • Die Ferienhäuser nicht mit Straßenschuhen betreten, bzw. im Garderobenbereich auszuziehen.
  •  Die Internetnutzung ist gestattet. Die normale Nutzung ist möglich, für Streaming von Filmen oder Online Games besteht keine Gewährleistung. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
  •  Das Laden von E-Autos, wie auch von E-bikes ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  •  Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr in Verzug. (Sturm etc. ) Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Eigentümer wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. (Gefahr in Verzug, Sturm, Feuer etc.)

 Der Vermieter behält sich ebenfalls das Recht vor, nach Rücksprache mit dem Mieter, den Garten zwecks Bewässerung der Pflanzen und Rasenmähen, zu betreten.

 

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel

 

6.1       Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben